Datenschutzkonferenz aktualisiert Liste für Datenschutz-Folgenabschätzungen

Die Datenschutzkonferenz (DSK), die Gemeinschaft der deutschen Datenschutzbehörden, hat im Oktober relativ stillschweigend die Liste aktualisiert, für welche Arten von Datenverarbeitungen auf jeden Fall eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchgeführt werden sollte. Selbst wenn keine der eigenen Verarbeitungen einem der 17 genannten Szenarien entspricht, bietet die Liste einen guten Überblick, welche Art von Verarbeitungen nach einer Datenschutz-Folgenabschätzung gemäß Art. 35. DSGVO verlangt.

Die aktuelle Version 1.1 steht jetzt online auf der Website der DSK.