Apple wirbt für sich als Freund des Datenschutz

Tim Cook, Chef des Apple Konzerns, reist gerade durch Europa und hat in einem Pressetermin in Berlin bekräftigt, wie wichtig Apple der Datenschutz sei. Er lobte die DSGVO und hofft, dass deren Rechtsgedanken auch für die USA zu einem Vorbild werden.

Zum Artikel auf “Spiegel Online”.

Der Artikel spricht aber nicht an, warum Apple seine Datendienste wie die iCloud und die damit zusammenhängenden E-Mail-Konten oder die Synchronisation von Adressbuch und Kalender nur zur privaten Nutzung anbietet und damit Auftragsverarbeitungverträgen (AVVs) bzw. mit Blick auf die Standorte der iCloud-Server außerhalb der EU den EU-Standardvertragsklauseln aus dem Weg geht, auf die jeder nach der DSGVO Verantwortliche angewiesen ist, der solche Dienstleistungen von Apple für sein Unternehmen nutzen will.

Siehe zu dem Problem den Beitrag von Stephan Hansen-Oest. In den iCloud-Nutzungsbedingungen steht unter IV. A. “Außerdem stimmst du zu, dass der Dienst nur für den privaten Gebrauch bestimmt ist …”. Mir selbst hat das Geschäftskunden-Team im Hamburger Apple Store am Jungfernstieg bestätigt, dass die iCloud-Funktionen nur für den privaten Gebrauch genutzt werden können.

Das Problem mit den iCloud-Diensten widerspricht aber nicht der Nutzung von Apple Geräten und Anwendungen im Übrigen. Man muss nur auf seinem iPhone, iPad und Mac-Rechner aufpassen, in welche Datenbanken man sein Telefonbuch etc. synchronisiert. An der Stelle wird es dann heikel – so lange Apple nicht den vergleichsweise kleinen Schritt geht und AVV bzw. EU-Standardvertragsklauseln anbietet. Es geht hier nicht um ein technisches, sondern ein vertragsformelles Problem.