E-Mail-Verschlüsselung für sensible Daten ab 2019 Pflicht in Dänemark

Die Dänen haben es schon im Juli beschlossen, ich bin aber jetzt erst über den BvD-Blog darauf aufmerksam geworden: Ab 1. Januar 2019 dürfen sensible Daten nach Art. 9 DSGVO mit Bezug zu einer Geschäftstätigkeit in Dänemark nur noch Ende-zu-Ende-verschlüsselt übertragen werden. Einfache TLS-Verschlüsselung genügt dafür nicht.

Zur Meldung im BvD-Blog mit weiterführenden Links.

Und zu diesem Themengebiet ein Aufsatz in den BRAK-Mitteilungen, der Publikation der Bundesrechtsanwaltskammer, der als interessante Mindermeinung argumentiert, dass TLS-Verschlüsselung für die Kommunikation von Rechtsanwälten ausreichend sei.