Posse um Namen auf Klingelschildern und die DSGVO

Die Gemüter kochen hoch, nachdem in Wien ein institutioneller Vermieter bei mehr als 200.000 Klingelschildern die Namen entfernt und durch die Nummern der Wohnungen ersetzt hat. Der Thüringische Landesdatenschutzbeauftragte (TLfDI) sieht die Namen auf den Klingeln ebenfalls als Problem, aber die Bundesdatenschutzbeauftragte (BfDI), das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (LDA) und die Landesdatenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein (ULD) geben Entwarnung. Für die BfDI ist die DSGVO hier nicht einmal anwendbar; das ULD ist sich zumindest sicher, dass das Anbringen der Namen durch den Vermieter auf ein berechtigtes Interesse gestützt werden kann.

Zur Aussage des TLfDI sowie einem Beitrag des MDR zum Thema – und zum Statement der BfDI, Klarstellung des LDA und der Erklärung des ULD

Und zum Schmunzeln noch ein kleiner Dialog bei Webfail.