Frischer Wirbel um Steuerberater und Lohnsteuerverwaltung

Auf der Herbsttagung des BvD hat ein Mitarbeiter des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit in Baden-Württemberg (LfDI BW) frisches Öl ins Feuer einer beliebten Juristenfrage im Datenschutz gegossen. Es geht um die Frage, ob die Lohnbuchhaltung durch einen Steuerberater Auftragsverarbeitung ist oder nicht.

Ausgangspunkt: Steuerberater im Allgemeinen sind unzweifelhaft keine Auftragsverarbeiter und Lohnbuchhaltungen, die nicht zugleich als Steuerberater für den Auftraggeber tätig werden, sind ziemlich sicher Auftragsverarbeiter. Problematisch ist nur der Fall, wenn beide Leistungen aus einer Hand kommen.

Der Mitarbeiter des LfDI BW hat die Ansicht vertreten, dass auch ein Steuerberater Auftragsverarbeiter sei, wenn er Lohnbuchhaltung anbietet. Stephan Hansen-Oest widerspricht dem vehement – vor allem mit einem Verweis auf das Standesrecht der Steuerberater, in dem Lohnbuchhaltung als eine typische Aufgabe von Steuerberatern gesetzlich verankert sei (die aber auch von Nicht-Steuerberatern erbracht werden darf).

Was wirklich gilt, wird erst geklärt sein, wenn Gerichte zur konkreten Frage oder zumindest zur Natur von Auftragsverarbeitungen verbindliche Urteile gefällt haben. Es bleibt spannend.

Zum Podcast von Stephan Hansen-Oest.