Schöne Aufklärung zu beliebten Panikthemen im Datenschutz
Der Sächsische Datenschutzbeauftragte hat eine sehr angenehme Übersicht auf seiner Website zu beliebten Missverständnissen rund um die DSGVO. Wahrscheinlich lesen viel zu wenige Menschen solche Entwarnungen. Ein wiederkehrendes Fazit in der Zusammenstellung: Das meiste, was unter der DSGVO nicht erlaubt ist, war auch schon unter dem alten Bundesdatenschutzgesetz nicht zulässig.
Mein Lieblingsbeispiel: Die Tüten mit vorbestellten Brötchen beim Bäcker. Daraus lernt man, dass nicht jeder Notizzettel schon eine Datenverarbeitung im Sinne der DSGVO darstellt.